Die aktuelle Rechtsprechung ist bestrebt, die vom BVerfG geforderte Waffengleichheit im Arzthaftungsrecht durch differenziert gestaltete Beweiserleichterungen zu erreichen. Diese gilt es auf den konkreten Fall korrekt anzuwenden. Im Ergebnis werden damit interessengerechte Ergebnisse erzielt. Da sich die nachträgliche Überprüfung durch Sachverständige in erster Linie auf die Auswertung der Behandlungsunterlagen stützt, ist ärztlicherseits stets auf eine genaue und lückenlose Dokumentation zu achten, um Beweisnachteile im Prozess zu vermeiden.

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