Entgegen der allgemeinen Annahme werden Personenschäden in Bezug auf die uns bekannten Schadenersatzpositionen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten etc. im südeuropäischen Ausland nicht großzügiger reguliert als in Deutschland. Dies haben Rückversichererstudien ergeben.

Allerdings wird z.B. in Ländern wie Italien, Frankreich, Griechenland und Spanien ein umfangreiches Schmerzensgeld für den Tod naher Angehöriger gezahlt, das bei uns als Schadenposition nahezu unbekannt ist.

Auch ist der Begriff des Schmerzensgeldes an sich nicht einheitlich und enthält je nach Land verschiedene Anspruchspositionen.

Hinsichtlich der Bemessung gibt es unterschiedlichste Wege, Tabellensysteme wie in Frankreich, Italien und Spanien (die eng mit der entsprechenden medizinischen Begutachtung zusammenhängen[25]) oder eine dem deutschen System vergleichbare auf Rechtsprechung beruhende Kasuistik wie Österreich und der Schweiz.

Schon an diesen wenigen Beispielen, die sich endlos erweitern lassen, wird deutlich, welche praktischen Auswirkungen sich durch die Anwendung verschiedener Schadenersatzrechte innerhalb Europas ergeben können.

[25] Dies kann im Einzelfall im grenzüberschreitenden Schadenfall eine Begutachtung vor Ort erfordern.

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