Die Betroffene ist Halterin und Vermieterin eines E-Scooters mit amtlichem Kennzeichen […]. Bei einer Kontrolle durch die Polizei Hamburg am 8.9.2022 um 8:49 Uhr an der Kreuzung Elbgaustraße/Weidplan in Hamburg stellte diese ausweislich eines Vermerkes Bl. 4 d.A. fest, dass der E-Scooter durch das Abstellen auf dem Gehweg andere gefährdete und der Gehweg blockiert war. Die Betroffene wurde hieraufhin mit Schreiben vom 12.9. und 2.11.2022 angehört zur Person des Fahrzeugführers. Auf die Kostenfolge des § 25a StVG wurde sie ausdrücklich hingewiesen. Dennoch hat sie die Person des Fahrers nicht benannt. Hierauf wurde gegen die Betroffene ein Halterkostenbescheid nach § 25a StVG erlassen und der Betroffenen wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das AG Hamburg-Altona hat den Antrag der Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen.

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