Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer vom Kl. bei der Bekl. im Rahmen einer Sach-Inhaltsversicherung gehaltenen Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der vom Kl. in S betriebenen Gaststätte. Dem Versicherungsvertrag liegen ZBSV 08 zugrunde. Die ZBSV 08 lauten auszugsweise:

Zitat

§ 2 Versicherte Gefahren

1. Versicherungsumfang

Der VR leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)

a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt …

2. Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:

a) Krankheiten: …

b) Krankheitserreger: …

§ 4 Ausschlüsse

3. Krankheiten und Krankheitserreger

Der VR haftet nicht bei Prionenerkrankungen oder dem Verdacht hierauf …

In § 2 Nr. 2 Buchst. a und b ZBSV 08 werden weder die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) noch das Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) oder das Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) aufgeführt.

Die S Landesregierung ordnete mit der am 18.3.2020 in Kraft getretenen Landesverordnung … unter anderem die Schließung von sämtlichen Gaststätten an, wobei Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs unter bestimmten Voraussetzungen zulässig waren. Der Kl. schloss daraufhin seine Gaststätte und bot einen Lieferdienst an.

Mit der Klage begehrt der Kl. die Feststellung, dass die Bekl. verpflichtet sei, ihm aufgrund der Schließung seines Restaurants eine Entschädigung aus der Betriebsschließungsversicherung zu zahlen. Das LG hat die Klage abgewiesen. Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen.

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