Nach der vorstehenden Entscheidung kommt es für eine Verringerung des Punktestandes darauf an, dass die hierfür erforderlichen Erkenntnisse unmittelbar von dem Kraftfahrt-Bundesamt herrühren. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Fahreignungs-Bewertungssystem: VG Augsburg, Urt. v. 2.12.2019 – Au 7 K 19.1424, DAR 2020, 161 mit ausführlicher Anmerkung Koehl S. 163: Dass die zur Entziehung führende Tat bereits vor der Ermahnung bzw. Verwarnung begangen war, aufgrund erst späterer Rechtskraft und darauffolgender Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde aber erst zeitlich nach der Ermahnung bzw. Verwarnung berücksichtigt wurde, führt nicht zu einer Punktereduzierung gem. § 4 Abs. 6 S. 3 und 2 StVG, vgl. § 4 Abs. 5 S. 6 Nr. 1 StVG. VG Lüneburg, Beschl. v. 21.2.2020 – 1 B 46/19: Spricht eine örtlich unzuständige Behörde eine Verwarnung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 StVG aus, führt das in entsprechender Anwendung von § 46 VwVfG nicht dazu, dass die Aufhebung einer nachfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis beansprucht werden kann.

zfs 4/2020, S. 235 - 238

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