Nach dem Kauf eines Kfz machte der Käufer wegen von ihm angenommenem überhöhten Ölverbrauchs die Neulieferung eines Fahrzeuges gleicher Bau-Klasse, hilfsweise des Facelifting-Modells geltend. Das Gutachten bestätigte den überhöhten Ölverbrauch, so dass der Verkäufer verurteilt wurde.

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