Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gratuliert Prof. Dr. Tolksdorf zu seiner Ernennung zum BGH-Präsidenten herzlich. Die Arbeitsgemeinschaft verdankt Prof. Dr. Tolksdorf viel. Als Prof. Dr. Tolksdorf noch Mitglied des vierten Strafsenates war, hielt er regelmäßig das Referat zur Rechtsprechung des BGH auf der alljährlichen Würzburger Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft. Dabei beschränkte er sich nicht nur auf die Wiedergabe der Entscheidungsergebnisse. Jedem, der seinen Vortrag gehört hat, ist noch in guter Erinnerung, wie Prof. Dr. Tolksdorf den Entscheidungsprozess – das Für und Wider der Argumente – plastisch darstellte. Auch nachdem er Vorsitzender des ersten Strafsenates wurde, blieb Prof. Dr. Tolksdorf der Arbeitsgemeinschaft verbunden. Er referierte bis zu seiner Ernennung zum BGH-Präsidenten regelmäßig im Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht. Dort vermittelte er den Teilnehmern immer wieder mit großem Erfolg neue Einblicke in das Verkehrsstrafrecht bzw. das Strafprozessrecht. Die Arbeitsgemeinschaft wünscht Prof. Dr. Tolksdorf in seinem neuen Amt alles Gute.

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