Die Haftpflichtversicherung des für die Unfallfolgen allein haftenden Schädigers kürzte nach fiktiver Abrechnung des Geschädigten, der die Stundenverrechnungssätze und die Ersatzteilaufschläge einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde gelegt hatte, unter Hinweis auf niedrigere Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt ebenso wie die angesetzten, bei dieser Werkstatt nicht anfallenden Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten zur Lackierung. Das AG erklärte die Absetzungen für unberechtigt und sprach dem Geschädigten den geltend gemachten Differenzbetrag zu.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge