Eine Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union während des Laufs einer in Deutschland verhängten Sperrfrist, aber unter Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben erworben wurde, berechtigt nach Ablauf der Sperrfrist ohne jede Formalität zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland.

(Amtlicher Leitsatz)

VG Augsburg, Urt. v. 12.2.2008 – Au 3 K 07.943; nicht rechtskräftig, Berufung ist ausdrücklich im Urteil zugelassen

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