[1] Die Klägerin nimmt die Beklagte nach einem Verkehrsunfall auf hälftigen Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch.

[2] Als ein bei der Klägerin haftpflichtversichertes Fahrzeug mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Anhänger im Jahr 2021 rückwärts rangierte, beschädigte dieser ein anderes Fahrzeug. Die Klägerin regulierte die Aufwendungen des Geschädigten in Höhe von 930 EUR.

[3] Das Amtsgericht (AG Hannover, Urt. v. 5.7.2022 – 552 C 884/22) hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 465 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht (LG Hannover, Urt. 24.2.2023 – 17 S 26/22) das Urteil des Amtsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihren Klageantrag weiter.

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