Mangels Widmung ist ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Rad- und Wanderweg auf einem privaten Waldgrundstück keine öffentliche Straße. Nach der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den durch den Wald verlaufenden Weg haftet die Kommune dem Benutzer nicht für Schäden, die dieser infolge waldtypischer Gefahren erleidet.

OLG Hamm Urt. v. 30.6.2023 – 11 U 51/22

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