Allein schon der Umfang des Werks von Paul Kuhn beeindruckt: Es beinhaltet 876 Seiten und ist fast 5 cm stark! Auch die Anzahl von 2744 herangezogenen und ausgewerteten Gerichtsentscheidungen ist eine Kategorie für sich – Urteile aus allen Instanzen, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, nicht zu vergessen das BayObLG, das Kammergericht Berlin und das Kreisgericht.

Neben dem BGH werden auch andere oberste Gerichte zitiert, etwa das BAG oder RG, aber auch Obergerichte wie das OVG und der VGH. Gegliedert hat Kuhn die Urteile außer nach dem Rang der jeweiligen Entscheidungsinstanz auch nach dem Gerichtsstand und schließlich entsprechend dem Urteilsdatum.

Am Beispiel "Unfall beim Parken", einer in der Praxis häufig vorkommenden Problematik mit viel Rechtsprechung, habe ich bei Kuhn mal etwas recherchiert. Unter dem Stichwort Parken und Unfall habe ich unter den Rn 240 bis 260 eine Reihe von Entscheidungen gefunden, die die Haftung der Unfallbeteiligten insbes. beim Türöffnen und Einsteigen prüft, darunter zehn OLG-Urteile, drei LG- und sechs AG-Urteile. Zwei OLG-Urteile äußern sich unter Rn 283 und 284 zum Parken im Zusammenhang mit Auffahren und Parken.

Zum Ausparken in schwierigen Verkehrssituationen wie Fahrstreifenwechsel, Anfahren und Vorfahrt entscheiden 13 Gerichte auf den S. 236 bis 239 in durchaus nicht gleichförmiger Art und Weise. Zur Problematik Fußgänger und Parken am Gehweg (S. 276 – 277) urteilen zwei Gerichte sehr ähnlich (S. 236 – 239), andere hingegen unterschiedlich zur Haftung gegenüber Kindern bei ordnungsgemäßem oder fehlerhaftem Parken bzw. Vorfahrtmissachtung, S. 326 – 333. Zusätzlich enthalten die S. 400 bis 434 weitere Quellen zur Parkfall-Lösung.

Bereits wegen der zahlreichen ausgewerteten Parkunfälle lohnt sich ein Blick in Kuhns ergiebiges Werk in der Neuauflage von 2023. Es ist jedenfalls seine Anschaffung wert, auch in Anbetracht vieler anderer Fallkonstellationen. Die 11. Auflage der "Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen" ist ein sehr informatives Nachschlagewerk sowohl für Anwälte und Gerichte als auch für Versicherungen.

Autor: Hermann Neidhart

Hermann Neidhart, Neuried

zfs 3/2024, S. 127

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