Der Betroffenen wurde mit Bußgeldbescheid eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h zur Last gelegt. Ihr wurde mit weiterem Bußgeldbescheid vorgeworfen. eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h begangen zu haben. Das AG Eilenburg hat die Betroffene freigesprochen, die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt, aber davon abgesehen, der Staatskasse auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen aufzuerlegen.

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