Eine solche Mithilfe des Herstellers wird bald nicht mehr benötigt werden. Denn die Aufklärungsmöglichkeit durch Auswerten von Daten aus dem EDR gewinnt vor dem Hintergrund einer neuen EU-Gesetzgebung an Bedeutung. Die neue Gesetzgebung ist deshalb von besonderer Bedeutung, da im Fall der Speicherung der Daten im Airbagspeichergerät durch einen Event-Data-Recorder diese Datensätze auch ausgelesen werden können. Eine solche Verpflichtung zur Speicherung besteht bereits für alle neu genehmigten Fahrzeugtypen seit dem 6.7.2022 im Pkw Bereich und gilt ab dem 7.7.2024 umfassend für alle neu zugelassenen Fahrzeuge unabhängig davon, wann der konkrete Fahrzeugtyp nach seiner Zulassung erstmals auf dem Markt gekommen ist. Aufgezeichnet wird dabei insbesondere über einen Zeitraum von 5 Sekunden die gefahrene Geschwindigkeit, welche kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung bei dem Event aufgetreten ist sowie das Lenk- und Bremsverhalten des Fahrzeugführers. Diese Daten müssen für die Unfallrekonstruktion im Fahrzeug verbleiben, ohne dass der Hersteller diese "over the air" abrufen oder gar verändern darf.

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