Die VN unterhielt seit Dezember 2015 bei dem VR einen Vertrag über eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Rentenversprechen von 1.000 EUR monatlich. Im September 2016 beantragte sie einen weiteren Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der ihm höhere Leistungen, nämlich 1.700 EUR monatlich, versprechen sollte. Der bestehende Vertrag aus dem Jahr 2015 sollte gleichzeitig aufgehoben werden. Der VR gewährte der VN für diesen neuen Vertrag vorläufige Deckung, begrenzt auf eine Höchstdeckung von 12.000 EUR jährlich. Im Januar 2017 trat bei der VN aufgrund psychischer Erkrankungen Berufsunfähigkeit ein. Im Mai 2017 lehnte der VR den Abschluss des neuen Vertrages ab und kündigte den Vertrag über vorläufige Deckung. Der VR hat lediglich die Rentenleistung aus dem alten Vertrag geleistet. Die VN verlangt zusätzlich die Zahlung der Rente aus dem Vertrag über vorläufige Deckung.

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