Mit der "Medikamentenklausel" trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass es Personen gibt, die Arzneimittel einnehmen müssen, die Wirkstoffe enthalten, die bei missbräuchlicher Verwendung auch zu Rauschzuständen führen können. Patienten erhalten durch den Gebrauch des Medikamentes allerdings überhaupt erst die Möglichkeit, am Straßenverkehr sicher teilzunehmen. Der Gesetzgeber geht auch davon aus, dass Patienten verantwortungsvoll mit dem Medikament umgehen. Bei Abweichung von den ärztlichen Vorgaben greift das Medikamentenprivileg allerdings nicht mehr und die Fahrt ist ordnungswidrig.

Autor: Regierungsrat Dr. Adolf Rebler , Regensburg

zfs 3/2020, S. 133 - 135

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