Herzlichen Glückwünsch zu vier Jahrzehnten erfolgreichem Wirken auf dem Feld des Verkehrsrechts.

Als der vor wenigen Wochen frisch ins Amt gewählte Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages gratuliere ich ganz herzlich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40. Geburtstag.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erblickte im Jahr 1979 das Licht der Welt. Seit diesem Tag erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit, was sich an der Zahl der Mitglieder aus dem Kreis der Rechtsanwaltschaft eindrucksvoll ablesen lässt. Aus dem Blickwinkel des Deutschen Verkehrsgerichtstages soll es in dieser Eloge weniger um den unermüdlichen Einsatz an der Fortbildungsfront sowie die Herausgeberschaft der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs) gehen.

Vielmehr lebt der Deutsche Verkehrsgerichtstag von dem gedanklichen Austausch verschiedener Akteure. Neben der Theorie geht es vor allem um die Praxis und dort wiederum neben der Richter- insbesondere um die Anwaltschaft. Gerade die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat sich insoweit jahrzehntelang ideen- und segensreich dafür eingesetzt, die Rechte des Unfallgeschädigten zu wahren und zu stärken.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag nahm immer wieder Denkanstöße und Vorschläge aus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf und stellte sie in Goslar zur Diskussion. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vermochte hierdurch mit Erfolg Einfluss auf Gesetzgebungsvorhaben zu nehmen, indem sie bei der Ausarbeitung von Empfehlungen tatkräftig mitwirkte.

Aus meinem Blickwinkel freue ich mich auf weitere Jahre eines fruchtbaren Dialoges mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und wünsche einen ertragreichen Verkehrsanwaltstag in Weimar.

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