Das AG Koblenz hat den als Berufskraftfahrer tätigen Betr. am 25.5.2012 wegen vierfacher tateinheitlicher fahrlässiger Überschreitung der Doppelwochenlenkzeit [u.a.] zu einer Geldbuße i.H.v. 1.454 EUR verurteilt. Gegen das Urt. hat der Betr. Rechtsbeschwerde eingelegt, mit der er die Verletzung materiellen Rechts geltend macht.

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