Eine Vereinfachung der Vorschriften des bestehenden Punktsystems ist dringend erforderlich.

Die Tilgungshemmung und die Überliegefrist sollen entfallen und gleichzeitig die Tilgungsfristen und die Punkteschwelle überprüft werden.

Es soll wie schon für die Entziehung der Fahrerlaubnis auch für den Verzicht die Löschung der Punkte vorgesehen werden.

Ab Erreichen der Punkteschwelle von derzeit 8 Punkten soll das Kraftfahrt-Bundesamt über jede weitere Eintragung unterrichten.

Bereits bei Mitteilung von Entscheidungen, die zu Eintragungen im Verkehrszentralregister führen, soll dem Betreffenden die Punktebewertung für die Zuwiderhandlung bekannt gegeben werden.

Es soll die vorzeitige Tilgung auch für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar vorgesehen werden.

Es soll bei mehreren Zuwiderhandlungen statt an eine Handlung an eine Tat i.S.d. § 264 StPO angeknüpft werden.

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