1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 362 Seiten, 49 EUR

Nach dem Klassiker "Der Autokauf" von Reinking/Eggert und dem "Autokaufrecht" von Himmelreich/Andreae/Teigelack ist mit dem Rechtshandbuch von Bachmeier nunmehr ein drittes Nachschlagewerk zu einem wichtigen Rechtsbereich auf den Markt gekommen. Der Autor bietet ein breites Spektrum zum Thema an. Das Werk ist in sieben Kapitel aufgeteilt. In Kap. 1 wird der Kaufvertrag abgehandelt. Bachmeier erörtert hier u.a. die möglichen Vertragsparteien. Die Skala reicht vom Verbraucher über Unternehmer, BGB-Gesellschaft, WEG und Scheinselbständige bis zum Existenzgründer. Der Autor zeigt anhand von Fallbeispielen auch die Schwierigkeiten auf, beim Internetkauf einen verdeckten Vertragspartner aufzuspüren. Die bedeutsame Entscheidung des BGH (NJW 05/1045 f.) in der klargestellt wird, dass der als Unternehmer auftretende Käufer in der Krise nicht zum Verbraucher mutieren kann, wird ausführlich gewürdigt. Der Verf. zitiert hier und anderswo gern tragende Passagen aus höchst- und oberlandesgerichtlichen Urteilen. Der daraus resultierende Gewinn an Unmittelbarkeit geht aber nicht etwa auf Kosten einer selbständigen Durchdringung der Materie. Breiten Raum nimmt in diesem Kap. die Darstellung des Neu- und Gebrauchtwagenkaufes ein. Leider hat Bachmeier darauf verzichtet, die NWVB und GBVB abzudrucken, obwohl er selbst im Text einzelne Klauseln dieser AGB näher betrachtet. Er teilt u.a. mit, dass der BGH in den Fällen der Inzahlunggabe des Altfahrzeuges seine in der Literatur nicht unumstrittene Konstruktion eines einheitlichen Vertrages mit Ersetzungsbefugnis durch Urt. v. 20.2.2008 (Beck RS 08/05557) bestätigt hat. Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass der Käufer beim Scheitern eines solchen Vertrages vor die Schwierigkeit gestellt wird, den Betrag, den er für die Anschaffung des Altfahrzeuges fremdfinanzieren musste, selbst aufzubringen. Bachmeier spricht in diesem Zusammenhang auch spezielle Rücktrittsfolgen, wie sie z.B. bei Vereinbarung einer Verschrottungsprämie auftreten, an. Hier wie auch an anderer Stelle nimmt er beherzt zu umstrittenen Rechtsfragen Stellung. Zur Frage, ob der Käufer, den der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache liefert, nach der Verbrauchsgüterkauf-RL Nutzungsausgleich leisten muss, konnte Bachmeier nur die Schlussanträge der Generalanwältin referieren. Inzwischen hat der EuGH durch Urt. v. 17.4.2008 (zfs 08/508) die Frage verneint. Besonders hingewiesen sei noch auf die Ausführungen zum Sonderfall des Kaufs im Internet.

Das 2. Kap. ist der Sachmängelhaftung bei Neu- und Gebrauchtwagenkauf gewidmet. Hier werden zahlreiche Problemfälle angesprochen, wie z.B. Mangelbegriff, Nacherfüllungsort – den Meinungsstreit hierüber hält der Autor durch die neueste Rechtsprechung des BGH (NJW RR 08/724) für beigelegt –, Beschädigung der Kaufsache im Zuge der Nachbesserung, Berechnung eines Minderungsbetrages, Untersuchungspflicht, Schadensersatzpflichten, Verjährung, Verbrauchsgüterkauf und Beweislast. Stets wird zu einzelnen Sachfragen ergangene Rechtsprechung zitiert und mitunter auszugsweise wiedergegeben. Kap. 3, in dem es um Finanzierungsfragen und Sicherheitsrechte geht, leitet Bachmeier mit der Beobachtung ein, dass der isolierte Kaufvertrag über Kraftfahrzeuge immer seltener anzutreffen ist. Als Finanzierungsmittel erörtert er das Kfz-Leasing und das Darlehen. Er modelliert u.a. das recht unübersichtliche Vertragsgeflecht beim Kfz-Leasing. Die unterschiedlichen Auswirkungen von Eintritts- und Abtretungsmodell werden ebenso wie die Besonderheiten des Vertrages mit km-Abrechnung dargestellt. Auch bleibt nicht unerwähnt, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 06/1066 f.) § 475 BGB nicht umgangen wird, wenn der LG beim Abtretungsmodell mit dem Lieferanten einen Gewährleistungsausschluss vereinbart, weil er dann eben selbst dem LN, soweit dieser Verbraucher ist, für Sachmängel einstehen muss. Beim Eintrittsmodell plädiert der Verf. aber mit Recht dafür, den Verbraucherschutz des Versicherungsnehmers gegen den Lieferanten nicht zu schmälern. Welche Ansprüche ein Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug im Verhältnis zwischen LG und LN auslöst, wird etwas unsystematisch verstreut, teils in diesem Kap. teils in Kap. 6, über prozessuale Besonderheiten knapp aber noch hinlänglich ausgebreitet. Beim Darlehensgeschäft zeigt Bachmeier anhand eines instruktiven Urteils des OLG Celle (Beck RS 06/10615) auf, welche Probleme auftauchen, wenn der Darlehensgeber den ihm zur Sicherheit überlassenen Kfz-Brief im Zuge der Rückabwicklung des finanzierten Kaufvertrages ohne Abstimmung mit dem Darlehensnehmer an den Verkäufer herausgibt.

In Kap. 4 befasst sich Bachmeier mit den Garantieverträgen, die gerade beim Kfz-Kauf eine große Rolle spielen. Er schildert zunächst die auf dem Markt vorfindbaren unterschiedlichen Garantiemodelle (Hersteller-, Händlergarantie, Garantieversicherung). Seine Kritik an der vom BGH grundsätzlich gebilligten Werkstattbe...

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