Bei einem versicherten Risiko "Elektroinstallationsbetrieb" sind Arbeiten an der Wasserleitung, die über den unmittelbaren Anschluss des Wärmeerzeugers an das Wassernetz hinausgehen, nicht versichert.

OLG Hamm, Urt. v. 25.2.2005 – 20 U 176/04

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