Der E-Scooter sorgt in der Rechtsprechung regelmäßig für Aufsehen, seit durch die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (kurz: eKFV) (seit 15.6.2019) diese neue Form des Fahrzeugs bzw. Kraftfahrzeugs den Weg in die deutsche Rechtslandschaft gefunden hat. Neben der Debatte, ob das Führen des E-Scooters in betrunkenem Zustand die Maßregel der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung nach sich ziehen muss oder soll oder ob stattdessen eher ein Fahrverbot als Nebenstrafe angemessen wäre, und neben der Frage, ob das Abstellen von E-Scootern als Sondernutzung zu gelten hat, sodass die Gemeinden der unkontrollierten Platzierung der Roller Einhalt gebieten können, gerät die Problematik der E-Scooter, die – herstellerseits oder manipuliert durch die Nutzer der Fahrzeuge – die technischen Eingrenzungen der eKFV überschreiten, in den Fokus der Rechtsprechung. Dies betrifft zivilrechtlich (III.) die Frage, welche Haftungsgrundlagen bei einer Schadensverursachung anzuwenden sind. Dies betrifft fahrerlaubnisrechtlich (IV.) die Frage, wie denn ein veränderter, sprich getunter E-Scooter in das vorhandene System der Fahrzeugklassen und Fahrerlaubnismöglichkeiten einzustufen ist. Schließlich sind auch strafrechtliche und bußgeldrechtliche Fragen zu klären, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis, die Trunkenheitsfahrt, aber auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis betreffen (IV. 2.). Der folgende Beitrag möchte ebendiese Rechtsfragen beleuchten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge