Der nachfolgende Beitrag bietet einen Überblick über die Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus jüngerer Zeit zum Haftpflichtversicherungsrecht, und zwar aus Anlass eines Vortrags auf dem 6. Verkehrsrechtssymposium[2] zum Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht.
Mit Ausnahme des letzten Falls geht es bei allen Fällen auch um Fragen im Zusammenhang mit der nicht ganz einfachen Bestimmung des anwendbaren Rechts nach einem Verkehrsunfall in Deutschland unter Beteiligung jedenfalls eines ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers. Der erste Fall betrifft Fragen der Anwendung litauischen.
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