Aus der anwaltlichen Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch den Verteidiger ergibt sich nicht die Erklärung, dass der Verteidiger rechtsgeschäftlich zur Empfangnahme von Zustellungen bevollmächtigt ist.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.10.2020 – 2 Rb 35 Ss 618/20

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