Der Fahrer des Fahrzeugs der Kl. wechselte wenige Sekunden nach dem Einfahren auf die Autobahn die Fahrspur. Dabei stieß es mit dem sich von hinten mit einer Geschwindigkeit von wenigstens 160 km/h nähernden Fahrzeug des Bekl. zu 2) zusammen. Der Senat ging von einer Mithaftung der Bekl. von 25 % aus.

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