Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des Herrn X, der in einem bei der Klägerin gegen Leitungswasserschäden versicherten Gebäude der Frau N Gaststättenräume gepachtet und eine Wohnung gemietet hat. X stellte am 8.12.2000 gegen 9 Uhr seine Waschmaschine an und legte sich schlafen. Gegen 12 Uhr war es auf Grund eines gelösten Zulaufschlauches zu einem Leitungswasserschaden gekommen, den die Klägerin reguliert hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge