Am 12.12.2021 ist ferner die Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung v. 10.12.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 5175). Durch die Verordnung sollen die Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr Möglichkeiten für strengere Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene erhalten. Hiermit wird ein entsprechender Beschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 2.12.2021 umgesetzt. Die Länder dürfen künftig bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder ähnliche soziale Kontakte auch geimpfte und genesene Personen mitberücksichtigen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist. Auch bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, dürfen die Länder künftig die Personenzahl beschränken. Das berücksichtige die wissenschaftliche Erkenntnis, dass auch beim geimpften und genesenen ein verbleibendes Infektionsrisiko besteht.

Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1013. Sitzung des Bundesrates am 10.12.2021

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