1. Ein vom VR mit der Schadenbearbeitung beauftragtes Unternehmen ist für eine Klage auf Leistung einer Invaliditätsentschädigung nicht passivlegitimiert.
2. Fehlt es an einer zureichenden ärztlichen Feststellung von Invalidität, kann das nicht durch Vernehmung des ausstellenden Arztes ausgeglichen werden.
(Leitsätze der Schriftleitung)
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