Die Parteien streiten um Ansprüche des Kl. gegen die Bekl. aus einem Vertrag über eine Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen am 9.7.2016. An diesem Tag kam es in N zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Kl. geführten und bei der Bekl. versicherten Pkw und dem von der Zeugin F gelenkten Fahrzeug. Der Zusammenstoß ereignete sich, nachdem die Zeugin sich zunächst auf der Linksabbiegespur eingeordnet hatte, dann aber auf die Geradeausspur zurück lenkte, auf der sich neben ihr das Fahrzeug des Kl. befand.

Die Bekl. lehnte die Erbringung von Leistungen an den Kl. ab. Sie berief sich darauf, der Kl. habe den Unfall bewusst und gewollt herbeigeführt. Ferner seien die Schäden mit dem behaupteten Unfallhergang nicht kompatibel.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge