Am 31.12.2019 ist die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 23.12.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 2937). Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 führen dürfen, ohne die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung vollständig durchlaufen und die theoretische und die praktische Prüfung ablegen zu müssen. Außerdem sollen die Staatenliste in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung und die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge und an die praktische Fahrerlaubnisprüfung aktualisiert und weiterer Änderungsbedarf behoben werden.

Quelle: BR-Drucks 574/19

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge