Verbindet ein Arbeitnehmer ein Abfindungsverlangen gegenüber seinem Arbeitgeber mit Drohungen, so führt er den in der darauf folgenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu sehenden Rechtsschutzfall vorsätzlich herbei.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Dresden, Beschl. v. 14.10.2019 – 4 W 818/19

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge