1. Wird das Einverständnis mit der Entscheidung im Beschlussverfahren unter einer einschränkenden Bedingung erklärt, steht diese Erklärung dem ausdrücklichen Widerspruch nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG gleich.

2. Die Erteilung des bedingten Einverständnisses mit der Entscheidung im Beschlussverfahren ist zulässig, sofern es sich um eine Bedingung handelt, deren Erfüllung in der Hand des Gerichts liegt.

OLG Hamburg, Beschl. v. 10.9.2018 – 2 RB 44/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge