In Abs. 5 wird die Jagd mit aufgenommen, so dass im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts zur Land- und Forstwirtschaft auch dies neben vielen anderen Bereichen dazu zählt.

 
Hinweis

Der Polizeibeamte, aber auch der Rechtsanwalt, der Staatsanwalt und die Richter müssen genau wissen, wann die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ausgestellt ist. Dies dürfte in der Praxis die größten Probleme aufweisen. Fahrerlaubnisse, die bis zum 18.1.2013 ausgestellt sind, gelten häufig für andere Kfz und Kombinationen als Fahrerlaubnisse mit derselben Klassenbezeichnung, die ab 19.1.2013 ausgestellt werden. Bei Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, erhält man auch das Recht, das ab 19.1.2013 gilt. Nicht jedoch umgekehrt. Die Klasse B, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wird, erlaubt nicht mehr das Führen von dreirädrigen Kfz. Diese Kfz werden in die Klasse A bzw. A2 oder A1 verlagert, welche bei der Klasse B ausgenommen sind.

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