Wenn man von der Klasse A1 auf die Klasse A2 umsteigen möchte oder von der Klasse A2 auf die Klasse A, reicht eine praktische Prüfung, sofern man die "tiefere" Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besaß. Auch wird der Einstieg auf die Klasse A2 für Klasse B bzw. Klasse-3-Besitzer erleichtert, wenn sie diese Klasse vor dem 1.4.1980 erworben hatten (diese Klasse berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, Klasse A1, wenn diese vor dem Datum ausgestellt wurde). Die Vorschriften über die Ausbildung sind dann nicht anzuwenden.

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