In Absatz 2 wird vom Fahrerlaubnisinhaber verlangt, dass er die Fahrerlaubnis durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen hat. Das Dokument muss nun gültig sein. Die Änderung hängt damit zusammen, dass ab 19.1.2013 Führerscheine nur noch für längstens 15 Jahre ausgestellt werden (dazu mehr bei § 24a FeV), danach werden sie ungültig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge