1. Fährt der Fahrer eines Traktors auf einem Wirtschaftsweg von 3,30 Metern Breite bergab mit einer Geschwindigkeit von 25-30 km/h, verletzt er seine Verpflichtung gegenüber einer entgegenkommenden Fußgängerin, die Hunde ausführt, deren Gefährdung oder Schädigung zu vermeiden.

2. Die unfallursächliche Auswirkung der Tiergefahr eines dabei verletzten Tieres ist mit einem Drittel zu bewerten.

3. Die Kosten der Heilbehandlung eines bei einem Unfall verletzten Hundes von 12.290,20 SFR unter Berücksichtigung der mitwirkenden Tiergefahr sind bei einem mit großem Zeitaufwand als Wach- und Sporthund ausgebildeten Rassehund ersatzfähig.

(Leitsätze der Schriftleitung)

LG Konstanz, Urt. v. 23.2.2010 – 3 O 96/09 D

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge