Nach Herrn Höfer sei die Finanztransaktionssteuer im nationalen Alleingang aus den bereits genannten Wettbewerbsgründen nicht umsetzbar. Aus diesem Grund sei das angestrebte Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit auch die Untergrenze dessen, was mitgetragen werden könne. Die Kernbrennstoffsteuer müsse vor dem Hintergrund der wieder zurückgenommenen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gesehen werden, die zu einem hohen finanziellen Aufwand führe. Die Luftverkehrsteuer sei als Überbrückungsmaßnahme gedacht gewesen, bis der Luftverkehr 2012 in den Emissionshandel einbezogen worden wäre. Allerdings habe dieses Einbinden in den Emissionshandel nicht das erforderliche Aufkommen in Höhe von 1 Mrd. Euro erbracht, sodass das Fortbestehen dieser Steuer anzunehmen sei. Die Methode, zur Entfernungsmessung die jeweils aufkommensstärksten Flughäfen zu wählen, sei als Vereinfachung gedacht gewesen. Sollte dieses Ziel verfehlt worden sein, könne in diesem Punkt nachjustiert werden.

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