Insoweit ist die Übertragung in Tranchen innerhalb eines jeweiligen 10-Jahresrhytmus empfehlenswert. Für unvorhergesehene Erbfälle, und hierum handelt es sich meist, muss dann aber Vorsorge getroffen werden. Die Problematik des erlassbelasteten Erwerbers ist zu erkennen und sowohl bei Übertragungen unter Lebenden als auch von Todes wegen zu beachten.

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