Herr Gerner stimmte der Auffassung von Herrn Sell dahingehend zu, dass eine grundlegende Systemänderung des deutschen Steuerrechts nicht notwendig sei. Zu den soften Faktoren betonte er, dass man mit der Finanzverwaltung gute Erfahrungen gemacht habe. Insbesondere die zeitnah durchgeführten Betriebsprüfungen seien effizient, sachlich und schnell. Dies sei ein enormes Standortargument, wobei die Steuerbelastung selbstverständlich trotzdem einen deutlichen Einfluss auf die Standortentscheidung habe. Eine kalkulierbare Erbschaftsteuerbelastung sei für die Unternehmer akzeptabel. Nicht akzeptabel sei dagegen die verkehrswertorientierte Besteuerung, die auf zukünftige Erträge abdiskontiert und bei einem Steuersatz von 3, 5 oder je nach Regierung 10, 12 oder 15 Prozent beginne.

Bei Familienunternehmen stelle sich die Frage nach der Standortwahl und die Frage nach der Planungssicherheit des Standortes Deutschland nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens, sondern auf der Ebene der Familie. Bei transparenten Personenunternehmen würde die Steuerbelastung des Unternehmens definiert durch die Steuerbelastung des Unternehmers, und die Steuerbelastung des Unternehmers würde definiert durch das Land, in dem er ansässig ist. Bei den Begriffen Sondervergütungen und -betriebsvermögen im internationalen Kontext denke die Finanzverwaltung direkt an Steuervermeidung und Nichtbesteuerung. Aus Sicht des Unternehmens wäre man froh, wenn man es zumindest erreichte, die Erträge nur einmal zu versteuern. Unternehmer würden bei der Standortwahl im Hinblick auf die langfristige Planbarkeit der Nachfolge und der Vermögenssicherung eher Erbschaftsteuer- und Vermögensteuer-Substanzeingriffe zu vermeiden suchen, während das Unternehmen sich dem internationalen Wettbewerb stellen müsse.

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