Personen, die in Australien leben, aber in Deutschland Vermögen haben, benötigen wohl keine Vorsorge hinsichtlich der Personensorge in Deutschland, sofern sie nicht dauerhaft nach Deutschland zurückkehren wollen. Hier sollte aber im Rahmen einer Vollmacht die Vermögenssorge für Vermögen in Deutschland geregelt werden.

Personen, die in anderen Ländern Vermögen haben bzw. in Zukunft hierin investieren möchten, müssen sich darüber bewusst sein, dass die Vorsorgeplanung, die in Deutschland besteht, nicht automatisch auch in Australien wirksam ist. Es ist daher immer anzuraten, rechtlichen Rat vor Ort zu den Vorkehrungen einzuholen. Im Falle eines Deutschen mit Vermögen in Australien ist daher die Vermögenssorge in Australien zu regeln. Die Erfahrung zeigt, dass die jeweiligen Rechtssysteme die entsprechenden Instrumente oder gerichtlichen Entscheidungen des anderen Rechtssystems im eigenen System nicht anerkennen.

Während es in Deutschland durchaus möglich ist, alle oben näher beschriebenen Instrumente in einem Dokument zusammenzufassen, werden hierfür in New South Wales verschiedene Instrumente benötigt, die unterschiedliche formale Anforderungen und rechtliche Wirkungen haben.

Je nach den individuellen Lebensumständen der betroffenen Person kann es oft schwierig sein, die entsprechenden Vertrauenspersonen zur Einsetzung als Enduring Guardian und/oder Attorney im jeweils anderen Land zu finden. Es ist aber anzuraten, im Rahmen der Vorsorgeinstrumente im jeweiligen Land Personen einzusetzen, die sich auch im jeweiligen Rechtskreis aufhalten. Es wäre daher davon abzuraten, eine ausschließlich in Deutschland lebende Person zum Bevollmächtigten für Vermögen in New South Wales einzusetzen.

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