Das Auseinanderfallen, was dem Vorerben erbrechtlich zusteht, und was er zu versteuern hat, wirft eine bislang nicht aufgearbeitete Frage auf, nämlich ob hierdurch Ausgleichansprüche ausgelöst werden. Es gibt allein zwei höchstrichterliche Entscheidungen zu einer Sonderproblematik, nämlich wer die Steuern auf Gewinne trägt, die im Zuge der Veräußerung von nachlasszugehörigem Betriebsvermögen[2] bzw. Aktien[3] entstanden sind; beide Urteile wurden vom Schrifttum ganz überwiegend positiv aufgenommen. Jenseits dieser Urteile fehlt sowohl Rechtsprechung wie eine Diskussion im Schrifttum.[4]
Nachstehend wird untersucht, unter welchen Umständen auf welcher Anspruchsgrundlage derartige Ausgleichsansprüche entstehen können.
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