Handlungsanweisung des Einzelunternehmers:

"Sollte ich infolge von Unfall oder Krankheit oder altersbedingter Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, mein unter der Firma ... betriebenes Einzelunternehmen selbst zu leiten, so hat der Bevollmächtigte für die Fortführung des Unternehmens zu sorgen. (...) Bin ich auf Dauer nicht in der Lage, das Unternehmen selbst weiterzuführen, so kann auch eine Veräußerung oder Liquidation erfolgen. Dabei ist zunächst eine Veräußerung anzustreben, ehe eine Liquidation erfolgt. Dem Bevollmächtigten mache ich zur Auflage, ein Verkehrswertgutachten im Hinblick auf einen realistischen Veräußerungserlös einzuholen und dieses mit unserem Hausanwalt, Herrn RA Dr. ..., sowie dem Steuerberater des Unternehmens zu besprechen; er entscheidet aber schließlich selbst nach seinem billigen Ermessen."

Handlungsanweisung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers:

"Sollte ich infolge von Unfall oder Krankheit oder altersbedingter Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, meine Aufgaben als Gesellschafter-Geschäftsführer der ... selbst wahrzunehmen, so hat der eingangs bezeichnete Bevollmächtigte für die Fortführung des Unternehmens zu sorgen. (...) Bin ich auf Dauer nicht in der Lage, das Unternehmen selbst weiterzuführen, so kann auch eine Veräußerung oder Liquidation erfolgen. Dabei ist zunächst die Veräußerung anzustreben, ehe eine Liquidation erfolgt. Der Bevollmächtigte hat zuvor den Anwalt und den Steuerberater des Unternehmens zu konsultieren, entscheidet aber schließlich selbst nach seinem billigen Ermessen."

Handlungsanweisung für eine Stimmrechtsvollmacht:

"Sollte ich infolge von Unfall oder Krankheit nicht in der Lage sein, meine Gesellschafterrechte in der ...-GmbH selbst auszuüben, so ist die Wahrnehmung dieser Rechte Aufgabe des eingangs bezeichneten Bevollmächtigten."

[20] S. auch Langenfeld, ZEV 2005, 52.

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