Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht.[2] Auch wenn die Vorsorgevollmacht nicht im Zentrum der Reform stand, hat sich einiges direkt und auch indirekt mit Auswirkungen auf die Gestaltungs- und Konfliktpraxis geändert. In dem Aufsatz sollen die Änderungen für Gestalter (A.) und für forensisch Tätige (B.) dargestellt sowie nächste Entwicklungsschritte für das Recht der Vorsorgevollmacht vorgeschlagen werden (C.).

[2] Ausführlich: Kurze, Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zerb verlag, 2023; Schnellenbach/Joecker/Normann-Scheerer, BtPrax 2019, 127; Schnellenbach/Normann-Scheerer/Loer, BtPrax 2020, 119; dies., BtPrax 2021, 83; Schnellenbach/Waßenberg/Heyder, BtPrax 2022, 155; Literaturübersicht zudem in BtPrax 2022, 209.

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