Das Umsatzsteuergesetz ist durch eine Vielzahl von Ausnahme- und Ermäßigungstatbeständen geprägt, die immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen sind. Insbesondere der komplizierte Katalog der mit nur sieben Prozent belasteten Dienstleistungen und Produkte führt hierbei zu kontroversen Auseinandersetzungen. Ein vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes Forschungsgutachten vom September 2010 kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Umsatzsteuerermäßigungen unter aktuellen sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten – mit Ausnahme für Lebensmittel – nicht zu rechtfertigen sind. Zum gleichen Ergebnis gelangt ein am 29. Juni 2010 veröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs, der insbesondere die zunehmend fehlende Übersichtlichkeit, Systematik und Widersprüchlichkeit der einzelnen Ermäßigungstatbestände beklagt. Das 38. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Michael Wendt[3] – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und Steuerpolitik, an dem neben den zwei Referenten Prof. Dr. Joachim Englisch[4] und Prof. Dr. Ashok Kaul[5] auch Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel[6], Herr Dr. Christoph Wäger[7] sowie Herr Werner Widmann[8] mitwirkten.

[3] Michael Wendt ist Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München.
[4] Prof. Dr. Joachim Englisch ist Inhaber der Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster.
[5] Prof. Dr. Ashok Kaul ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken.
[6] Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel ist Leiterin des Instituts für Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität, Graz.
[7] Dr. Christoph Wäger ist Richter am Bundesfinanzhof, München.
[8] Werner Widmann ist Ministerialdirigent im Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz.

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