Im ersten Teil des Beitrags (Weiten, ZErb 2023, 210 ff.) wurde das Stiftungssteuerrecht mit dem Fokus auf gemeinnützige Stiftungen erläutert. Der vorliegende zweite Teil des Beitrags knüpft daran an und behandelt das Steuerrecht der privatnützigen Stiftung, wobei auch hier zwischen der Errichtungsbesteuerung, der laufenden Besteuerung und der Besteuerung bei Beendigung der Stiftung unterschieden wird. Der Prototyp der privatnützigen Stiftung ist die Familienstiftung, weshalb sie in der nachfolgenden Darstellung besonders berücksichtigt wird.[1]
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