Zur Ermittlung des Reinertrags sind vom Rohertrag die Bewirtschaftungskosten ab zuzuziehen.
Rohertrag | 6.966,96 EUR |
./. Bewirtschaftungskosten | 1.741,74 EUR |
= Reinertrag | 5.225,22 EUR |
Der Reinertrag beträgt 5.225,22 EUR.
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