Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts ist zum kapitalisierten Reinertrag von 99.017,92 EUR der abgezinste Bodenwert nach § 257 BewG von 62.555,18 EUR hinzuzuaddieren (§ 252 BewG):

99.017,92 EUR + 62.555,18 EUR = 161.573,10 EUR

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