Multipliziert man den Reinertrag mit dem Vervielfältiger ergibt sich folgender kapitalisierter Reinertrag:

5.225,22 EUR * 18,95 = 99.017,92 EUR.

Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts ist zum kapitalisierten Reinertrag von 99.017,92 EUR der abgezinste Bodenwert nach § 257 BewG hinzuzuaddieren (§ 252 BewG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge