Multipliziert man den Reinertrag mit dem Vervielfältiger ergibt sich folgender kapitalisierter Reinertrag:
5.225,22 EUR * 18,95 = 99.017,92 EUR.
Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts ist zum kapitalisierten Reinertrag von 99.017,92 EUR der abgezinste Bodenwert nach § 257 BewG hinzuzuaddieren (§ 252 BewG).
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