Für bewegliches Vermögen wird stattdessen an das Domizil (domicile) des Erblassers im Todeszeitpunkt angeknüpft.[4] Dieser stellt den primären Anknüpfungspunkt des Personalstatuts dar. Der Begriff unterscheidet sich erheblich vom deutschen Begriff des Wohnsitzes. Entscheidend für das domicile ist die rechtliche Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesstaat.[5] Dies ist vergleichbar dem durch die europäische Erbrechtsverordnung[6] eingeführten Begriff des (gewöhnlichen) Aufenthalts.[7] Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts wird vom Gesetz nicht definiert. Es ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindung einer Person insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, der Daseinsmittelpunkt, liegt.[8] Unter Domizil versteht man vereinfacht den Ort, an dem der Erblasser seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mit der Absicht hat, stets dorthin zurückzukehren.[9] Das Recht des Staates, in welchem der Erblasser sein letztes Domizil hatte, gilt für den beweglichen Nachlass. Sollte also ein Erblasser mit Domizil in Texas Banknoten in New York hinterlassen, gilt für das Erbrecht das Recht des Staates Texas. Dies kann zur Folge haben, dass eine Nachlassspaltung[10] erfolgt und die Verteilung des Nachlasses nach den Vorschriften unterschiedlicher Rechtsordnungen vorgenommen werden muss.
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