Auf einen Blick

Das Steuerrecht der gemeinnützigen Stiftung ist im Kern Gemeinnützigkeitsrecht. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit als steuerlicher Tatbestand sind in der Abgabenordnung geregelt. Stiftungen erfahren im Gemeinnützigkeitsrecht eine gewisse Sonderbehandlung. Bei Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit durch die Stiftung (formelle und materielle Satzungsmäßigkeit) werden der Stiftung, dem Stifter und sonstigen Beteiligten (z.B. Spendern) Steuervergünstigungen in den Einzelsteuergesetzen gewährt.

Autor: Dr. Philipp N.W. Weiten, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf

ZErb 6/2023, S. 210 - 217

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